SPD Ku'dammabteilung

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Ku'damm-Abteilung fordert die sofortige Freilassung von Julian Assange

Veröffentlicht am 03.02.2022 in Pressemitteilung

Die Ku'damm-Abteilung fordert die Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratische Fraktion des EU-Parlaments auf

  • sich in den internationalen Beziehungen mit Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) für die Freilassung des im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in England wg. Hochverratsvorwürfen in den USA in Auslieferungshaft verwahrten Gründer der Plattform Wikileaks Julian Assange einzusetzen und seine Freilassung unverzüglich zu erwirken.

  • Julian Assange - dessen Gesundheitszustand besorgniserregend ist - in Deutschland politisches Asyl zu gewähren.

Julian Assange, der Gründer von WikiLeaks, sitzt seit über zwei Jahren im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Auslieferungshaft, was völlig unangemessen ist. Er unterliegt massiven Einschränkungen. Nur wenige ausgewählte Personen dürfen ihn besuchen. Sein Gesundheitszustand ist aufgrund der Haftbedingungen und seines vorherigen zwangsweisen Aufenthalts in der ecuadorianischen Botschaft besorgniserregend. Er hatte Ende 2021 einen Schlaganfall. Eine Fortsetzung der Haft trägt zur Sorge bei, dass er diese nicht überleben wird.

Aktuell fechten Assanges Verteidiger die Entscheidung des Londoner Berufungsgerichtes an, welches das Auslieferungsverbot an die USA im Dezember aufgehoben hat.

Vorwürfe

Ab dem 25. Oktober 2012 veröffentlichte WikiLeaks unter der Bezeichnung „Detainee Policies“ Dokumente über Militäraktionen der US-Armee im Irak-Krieg, die beweisen, dass aus Militärhubschraubern unschuldige Zivilisten willkürlich getötet wurden. Die Dokumente machen zusätzlich die Behandlung von Gefangenen in US-amerikanischen Militärgefängnissen und Gefangenenlagern öffentlich. Diese Bilder belegen Folter und Kriegsverbrechen.

Der zentrale Vorwurf der US-Justiz an Assange lautet - neben der Veröffentlichung der Dokumente auf Wikileaks - dass er mit Whistleblowerin Chelsea Mannings zusammengearbeitet habe und bei dieser Arbeit über übliche journalistische Methoden hinausgegangen sei. Des Weiteren wird behauptet, dass die Veröffentlichung des geheimen Materials dazu führte, dass US-Bürger durch die Veröffentlichung gefährdet wurden.

Assange wird unter Berufung auf den Espionage Act von 1917 in den USA des Hochverrats angeklagt. Dieses Gesetz erlaubt u. a. auch die Todesstrafe. Bei einer Verurteilung auf Basis dieses Gesetzes drohen ihm 175 Jahre Haft in den USA.

Bewertung

Assange und die von ihm gegründete Enthüllungsplattform Wikileaks haben mit den Veröffentlichungen getan, was die Kernaufgabe des Journalismus ist: Sie haben über einen Missstand berichtet und enthüllt, was mächtige Politiker und Militärs vor der Öffentlichkeit verbergen wollten. In den USA wurde Assange dafür in Abwesenheit unter dem sogenannten Espionage Act angeklagt - einem Gesetz aus der Zeit des Ersten Weltkriegs, das einst verabschiedet wurde, um gegen Spione und Saboteure vorzugehen. Die US-Behörden nutzen es nun, um einen Journalisten, Hacker und Publizisten anzuklagen1.

Der Gründer von Wikileaks hat mit seinem Handeln Kriegsverbrechen der US-amerikanischen Armee aufgedeckt und von seinem Recht auf freie journalistische Tätigkeit Gebrauch gemacht. Seine Verhaftung wäre ein herber Schlag gegen die Pressefreiheit und ein großer Rückschritt beim Umgang mit Whistleblowern. Nils Melzer (Sonderberichterstatter der UN für Folter) hat Assange in Belmarsh mit zwei Ärzten besucht2. Er bezeugt, “dass sich sein Gesundheitszustand besorgniserregend verschlechtert hat, so dass sein Leben jetzt akut gefährdet ist“, d.h. auch sein Gesundheitszustand macht es zwingend notwendig, Assange in die Freiheit zu entlassen und nicht in die USA auszuliefern. Die Bundesrepublik muss Assange Asyl gewähren und seine medizinische Betreuung sicherstellen. Auch muss seine Freiheit gefordert werden, weil mit seiner Anklage ein Präzedenzfall geschaffen würde, der die Arbeit des freien Journalismus gefährdet. Dieser fußt darauf, dass durch die Veröffentlichung - auch geheimer Dokumente - Missstände aufgedeckt werden, ohne dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Die „4. Gewalt“ läuft Gefahr gegen nationale Gesetze ausgespielt zu werden. Journalisten könnten wegen der Aufdeckung von Missständen jederzeit als Straftäter angeklagt werden.

Wir als SPD sehen in diesem Antrag einen grundsätzlichen Beitrag zur Unterstützung der demokratischen Wertegemeinschaft, die auf Pressefreiheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Freiheit basiert.

1 https://www.sueddeutsche.de/meinung/julian-assange-wikileaks-pressefreiheit-espionage-act-1.5486056

2 https://www.youtube.com/watch?v=fjWA6i9nbKk&t=6618s

 

Für Presseanfragen stehen wir über das Kontaktformular kurzfristig zur Verfügung.

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